Kinderreisepass wird Anfang 2024 abgeschafft
Der Bundestag hat seine Abschaffung zum 1. Januar 2024 beschlossen. Wassind die Gründe dafür? Und worauf müssen Eltern jetzt achten?
Durch die Änderung des Passgesetzes wird der Kinderreisepass in Deutschland zum 1. Januar 2024 abgeschafft. Als Gründe nennt der Bund zum einen den großen Aufwand für Eltern und Behörden, da der Kinderreisepass nur ein Jahr lang gültig ist. Zum anderen wird der Kinderreisepass von einigen Staaten nicht mehr als Einreisedokument akzeptiert.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Ablaufdatum gültig. Neue Kinderreisepässe oder die Verlängerungen können noch bis Ende 2023 ausgestellt werden.
Längere Bearbeitungsdauer
Ab Januar 2024 kann für Kinder mit deutscher Staatsangehörigkeit nur noch der Personalausweis oder der biometrische Reisepass mit einer Gültigkeit von maximal sechs Jahren beantragt werden. Diese Dokumente werden von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Die Gebühr für den Reisepass unter 24 Jahren beträgt 37,50€ und für den Personalausweis beträgt die Gebühr 22,80€. Die Bearbeitungsdauer ist die gleiche wie bei den Dokumenten für Erwachsene. Bitte denken Sie also frühzeitig an die Beantragung eines Reisedokuments für Ihr Kind. Selbstverständlich gibt es auch hier die Möglichkeit, einen Expresspass gegen eine zusätzliche Gebühr von 32,- € zu beantragen.
Des Weiteren ist es immer noch möglich direkt durch das Bürgerbüro ausgestellte vorläufige Personalausweise (Gebühr: 10,- €) oder vorläufige Reisepässe (Gebühr: 26,-€) zu erhalten. Diese werden jedoch nicht in allen Ländern zur Einreise akzeptiert. Hinweise zu den Einreisebestimmungen der jeweiligen Ländern erhalten sie über www.auswaertigesamt.de .
Wichtig:
Zu beachten ist außerdem, dass sich das Gesicht, besonders bei Säuglingen und Kleinkindern, innerhalb von sechs Jahren stark verändern kann. Ist das Kind auf dem Foto nicht mehr oder nicht klar zu erkennen, ist das Ausweisdokument auch vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes ungültig. In diesem Fall ist ein neuer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.