Bauleitplanung der Großen Kreisstadt Waghäusel
icon.crdate10.08.2023
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung der Frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan „Schwimmende Photovoltaikanlage Wiesentaler Baggersee“ nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Der Gemeinderat der Großen Kreisstadt Waghäusel hat am 24.07.2023 in öffentlicher Sitzung die Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Geltungsbereich:
Für den Geltungsbereich ist der Planvorentwurf vom 21.06.2023 maßgebend. Siehe unten.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Schwimmende Photovoltaikanlage Wiesentaler Baggersee“ umfasst den im nachfolgenden Lageplan dargestellten Bereich.
Ziel und Zweck der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer schwimmenden Photovoltaikanlage auf dem Wiesentaler Baggersee geschaffen werden. Die hierdurch gewonnene regenerative Energie leistet einen Beitrag zur Klimawende ohne zusätzliche landwirtschaftliche Flächen zu beanspruchen.
Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans erfolgt die 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Großen Kreisstadt Waghäusel.
Veröffentlichung des Planvorentwurfes im Internet:
Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Schwimmende Photovoltaikanlage Wiesentaler Baggersee“ mit Textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21.06.2023 einschließlich zugehöriger Gutachten werden in der Zeit vom
21.08.2023 bis einschließlich 22.09.2023
im Internet unter https://www.waghaeusel.de/leben-wohnen/bauen/bebauungsplaene veröffentlicht. Die Planunterlagen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes Baden-Württemberg unter https://www.uvp-verbund.de/kartendienste zugänglich.
Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden; sie können aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
Darüber hinaus liegen die Unterlagen zum Bebauungsplan- Vorentwurf zudem im Altbau des Rathauses, Gymnasiumstraße 1, 68753 Waghäusel, im Foyer im 2. Obergeschoss, während den üblichen Dienstzeiten, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Mailadresse, alternativ auch der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 4 a Absatz 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Große Kreisstadt Waghäusel, 11.08.2023
gez. Thomas Deuschle, Oberbürgermeister